Jahressteuergesetz 2026: Referentenentwurf veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Der Entwurf bündelt zahlreiche Anpassungen an EU-Recht und aktuelle Rechtsprechung des BFH und EuGH sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Digitalisierung und zur Missbrauchsbekämpfung. Ein abschließendes Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Ausgewählte Schwerpunkte des Entwurfs
Die derzeit erkennbaren Kernpunkte im Überblick:
- Umsatzsteuerliche Organschaft soll künftig optional statt automatisch gelten (ab 2029).
- Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken soll grundsätzlich gesetzlich nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt werden. Abweichende Vereinbarungen bleiben möglich, alternativ ist ein Sachverständigengutachten vorgesehen (ab Tag nach Verkündung).
- Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag werden für Kinder mit Wohnsitz in EU-/EWR-Staaten künftig ungekürzt gewährt – rückwirkend für alle offenen Fälle.
- Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Für die Berechnung der Steuerfreiheit soll klarstellend nur noch steuerpflichtiger laufender Arbeitslohn herangezogen werden (ab 1.1.2027).
- Quellensteuerentlastung: Die Freigrenze für Kleinhonorare steigt von 250 € auf 500 €, die Freigrenze für das antragslose Freistellungsverfahren von 10.000 € auf 100.000 € (ab 1.1.2027).
- Vollverzinsung: Der Zinssatz wird auf 3,6 % p.a. angehoben (ab 1.1.2027).
- Erste Tätigkeitsstätte: Die Frist für eine dauerhafte Zuordnung im Inland wird von 48 auf 24 Monate verkürzt (ab 1.1.2027).
- Forschungszulage: Der Höchstbetrag steigt von 15 Mio. € auf 25 Mio. € – rückwirkend ab 1.1.2026.
- Digitalisierung und Finanzverwaltung: Erweiterte elektronische Kommunikation sowie erweiterte Prüfungs- und Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung (ab Tag nach Verkündung).
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung: Erweiterte Meldepflichten und Korrekturmöglichkeiten (ab 1.1.2028).
Noch kein abgeschlossenes Gesetz
Es handelt sich um einen Referentenentwurf, der zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Die Fachverbände waren bis Mitte Juni 2026 zur Stellungnahme aufgefordert. Wir beobachten das weitere Verfahren und informieren Sie über relevante Änderungen.
Unser Hinweis für Sie
Einige der geplanten Maßnahmen können bereits heute Planungsrelevanz haben – etwa die Änderungen bei der Kaufpreisaufteilung oder der ersten Tätigkeitsstätte. Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, welche Punkte für Ihre persönliche oder unternehmerische Situation von Bedeutung sind.

