Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat mit einer Pressemitteilung vom 7. April 2026 auf die Ergebnisse mehrerer Aktionstage in bargeldintensiven Betrieben hingewiesen. Bei Testkäufen wurden dabei Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung, Verstöße gegen die Belegausgabepflicht sowie Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit festgestellt.
Was ist eine Kassennachschau?
Die Finanzverwaltung ist berechtigt, jederzeit und ohne Vorankündigung sogenannte Kassennachschauen durchzuführen. Betriebsprüfer erscheinen dabei direkt im Betrieb und kontrollieren die eingesetzten Kassensysteme sowie die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten – insbesondere die vorgeschriebene technische Absicherung elektronischer Kassen und die Belegausgabe an Kunden. Ziel ist die Sicherstellung einer vollständigen Einnahmenerfassung und deren korrekter Versteuerung. Solche Aktionstage finden regelmäßig mit wechselnden Schwerpunkten statt.
Wenn die Nachschau zur Betriebsprüfung wird
Werden bei der Kassennachschau wesentliche Mängel festgestellt, kann der Prüfer unmittelbar eine reguläre Betriebsprüfung einleiten. Dies muss dem Betriebsinhaber ausdrücklich mitgeteilt werden. In diesem Fall gilt: Nehmen Sie unverzüglich telefonisch Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf – je früher wir eingebunden sind, desto besser können wir Sie begleiten und Ihre Interessen vertreten.
Unser Hinweis für Sie
Bargeldintensive Betriebe – etwa Gastronomie, Einzelhandel oder Friseurbetriebe – sollten ihre Kassenführung regelmäßig auf Konformität prüfen. Dazu gehören die korrekte technische Absicherung des Kassensystems, die lückenlose Belegausgabe sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kassenführung den aktuellen Anforderungen entspricht.
