Ab 2027 entfällt für viele Familien der bisher erforderliche Antrag auf Kindergeld. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Auszahlung schrittweise auf ein automatisches Verfahren umzustellen – ein weiterer Schritt im Rahmen des Bürokratieabbaus.
Zwei Stufen, zwei Zeitpunkte
Die Umstellung erfolgt in zwei Phasen: Ab Frühjahr 2027 profitieren zunächst Familien, die bereits Kindergeld beziehen. Da der Familienkasse in diesen Fällen alle relevanten Daten vorliegen, kann die Auszahlung ohne erneuten Antrag fortgeführt werden. In einem zweiten Schritt soll ab Ende 2027 auch für Neugeborene und erstmals anspruchsberechtigte Kinder das Kindergeld automatisch ausgezahlt werden.
Voraussetzungen für das antragslose Verfahren
Damit die automatische Auszahlung greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Mindestens ein Elternteil muss gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnen, eine IBAN muss der Familienkasse bekannt sein, und mindestens ein Elternteil muss im Inland erwerbstätig sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder bestehen Zweifelsfälle, bleibt es beim bisherigen Antragsverfahren.
Prüfung der Anspruchsberechtigung bleibt bestehen
Wichtig zu verstehen: Das antragslose Verfahren ändert nichts an der inhaltlichen Prüfung des Kindergeldanspruchs. Die Familienkasse prüft die Berechtigung weiterhin wie bisher. Der Unterschied liegt lediglich in der Datenbeschaffung – statt eines Antrags der Eltern werden die erforderlichen Informationen künftig automatisch per Datenaustausch übermittelt. Grundlage dafür ist die Steuer-ID, die das Bundeszentralamt für Steuern jedem Neugeborenen auf Basis der Meldung des Standesamts vergibt.
Unser Hinweis für Sie
Sollten Sie Fragen zur Kindergeldberechtigung oder zu den Auswirkungen dieser Neuregelung auf Ihre persönliche Situation haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen und sozialrechtlichen Themen rund um Ihre Familie.
