Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente – ein neuer Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten. Bis zu 2.000 Euro monatlich können dabei steuerfrei bleiben.

Wer profitiert?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem rentenversicherungspflichtigen, nichtselbstständigen Arbeitsverhältnis tätig sind. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze je nach Geburtsmonat bei 66 Jahren und 2 Monaten (Jahrgänge November/Dezember 1959) bzw. 66 Jahren und 4 Monaten (Jahrgänge Januar bis Oktober 1960). Ob eine Altersrente bezogen wird oder welchem Krankenversicherungsstatus man angehört, spielt dabei keine Rolle. Auch Ruhestandsbeamte und ehemals Selbstständige können den Freibetrag nutzen, wenn sie eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Keinen Anspruch haben hingegen Personen, die eine vorgezogene Altersrente ab 63 beziehen.

Wichtige Details zur Anwendung

Der Freibetrag ist ein Monatsbetrag – er kann nur für Monate beansprucht werden, in denen sämtliche Voraussetzungen vorliegen. Sonderzahlungen können anteilig auf Monate aufgeteilt werden, erhöhen den monatlichen Höchstbetrag von 2.000 Euro jedoch nicht. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen darf die Steuerfreiheit nur für das erste gewährt werden; das zweite Arbeitsverhältnis ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.

Der Arbeitgeber weist den steuerfreien Betrag in der Lohnabrechnung aus und trägt ihn in der Jahreslohnsteuerbescheinigung in einer Freizeile mit der Bezeichnung „SteuerfreibetragAktivrente“ ein. Abfindungen bleiben außen vor, da sie unabhängig von der Aktivrente sozialversicherungsfrei sind – und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist gerade Voraussetzung für den Freibetrag.

FAQ des BMF verfügbar

Da in der Praxis viele Detailfragen offen waren, hat das Bundesministerium der Finanzen einen umfangreichen FAQ-Katalog veröffentlicht, der auf der Homepage des BMF unter Service – FAQ und Glossar – FAQ abrufbar ist. Dieser enthält gesonderte Rubriken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Unser Hinweis für Sie

Die Aktivrente bietet gerade für gutverdienende Weiterbeschäftigte im Rentenalter eine attraktive Steuerentlastung. Die Regelungen sind jedoch im Detail komplex. Sprechen Sie uns an – wir prüfen, ob und in welchem Umfang Sie oder Ihre Mitarbeiter von der Neuregelung profitieren können.